Die zusätzlich zu den Patenpreisen erhobene
Kaution wird nach dem Einreichen der Fangstatistik in Form einer Gutschrift zurückerstattet. Diese kann beim Erwerb des nächsten Patentes eingelöst werden.
Die Fangstatistiken müssen bis spätestens am 5. Januar des Folgejahres über die Funktion «Fischfangstatistik einreichen» oder per Mail (5pap4tel7ntb*eov)nlr%inw#e@n#sij7hlj)ser5efv(isw'chd+enq).cw(hc) übermittelt werden. Später eingehende Statistiken können nicht mehr berücksichtigt werden und die Kaution verfällt zu Gunsten des Pächters (FVE).